Was unsere Arbeit kostet
Uns ist es wichtig, dass für Sie transparent ist, welchen Preis Sie für unsere Arbeit zahlen. Zu unserer Beratung gehört daher immer eine Kostenprognose.
Dabei beraten wir Sie auch darüber, ob Ihnen diese Kosten vom Gegner oder Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet werden oder ob Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Wir arbeiten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Beratungsgespräche bieten wir Ihnen zu besonders günstigen Pauschalhonoraren an.
Was bringt meine Rechtsschutzversicherung?
Im Familien- und Erbrecht übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine erste Beratung, im Verkehrsrecht übernimmt sie auch die Kosten für die Vertretung vor Gericht und bei außergerichtlichen Verhandlungen.
Sie können nicht selbst zahlen?
Wir zeigen Ihnen den Weg zu Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.
Kosten einer Erstberatung
Wir bieten Ihnen Beratungsgespräche zu besonders günstigen Pauschalpreisen an.
Erstberatung im Familienrecht
bis 30 Minuten Beratungsgespräch ab 35 €
bis 60 Minuten Beratungsgespräch ab 70 €
Erstberatung im Erbrecht
bis 30 Minuten Beratungsgespräch ab 39 €
bis 60 Minuten Beratungsgespräch ab 78 €
jeweils zuzüglich Mwst